1.
Allgemeine Grundlagen WEB-DESIGN / Grafik
1.) web-haus.at erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen.
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbegrafik-Designer"
dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten, sofern sie über zwingendes
Rechts hinausgehen – sowohl unsererseits als auch unseres Auftraggebers
festzulegen, um im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse
zu schaffen. Von unseren „Geschäftsbedingungen“ abweichende
oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn
und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.) Die AGB sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen,
die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich
Werbegrafik, Webgestaltung und Design dargestellten Tätigkeitsbereiche
zum Gegenstand hat.
3.) Wir sind berechtigt, den Auftrag auch durch sachverständige,
unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche /
freiberufliche Kooperationspartner zur Gänze oder auch nur teilweise
durchführen zu lassen.
4.) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass uns auch ohne unsere
ausdrückliche Aufforderung ALLE für die Erfüllung des
Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und uns
von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die
für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies
gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände,
die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
5.) Unserer Tätigkeit liegt in der Regel eine schriftliche Vereinbarung
mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Leistungsumfang ausführlich
beschreibt – als auch das dafür in Rechnung zu stellende
Entgelt beinhaltet.
§ 1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrages
Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse, werden
zwischen uns und dem Vertragspartner Geltungsbereich und Umfang des
Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich
definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest
genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung
:
- Grafik-Design (Entwurf, Ausführungspläne), Ausführung
- sowie kreativer / handwerklicher Leistungsumfang
- Für die Leistungserstellung sind ausreichende
Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung – wie z.B.
- umfassendes Briefing
- Beistellung detaillierter Unterlagen, Prospekte, Fotos usw.
- Geschäftsbedingungen usw.
§ 2 Ausführungs- und Lieferfristen
a. Bei Übergabe eines Grafik-Design-Auftrages kann unsererseits
nur eine allgemeine der Leistungsbeschreibung entsprechende Lieferzeit
genannt werden.
b. Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag,
an dem alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunde
zur Verfügung gestellt wurden und von uns der Übergabetermin
schriftlich bestätigt wurde. Die vereinbarten Liefertermine sind
grundsätzlich einzuhalten.
c. Insoweit ein Schaden auf unser Verschulden, ausgenommen bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadensersatzpflicht
gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages
über den vereinbarten Auftrag begrenzt.
d. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber
schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht.
§ 3 Entgeltlichkeit von Präsentationen
Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu erstellen
(Vorentwurf), gilt als Auftrag einen definierten Leistungsinhalt zu
erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation
begründet. Durch die Abhaltung der Präsentation unsererseits
wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt. Die Höhe
des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich
der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein,
so gebührt ein angemessenes Entgelt, das zumindest den gesamten
Personal- und Sachaufwand für die Präsentation, Spesen usw.
sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhalten wir
nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen,
insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt in unserem
Eigentum. Mit Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen
Arbeiten keinerlei Rechte. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese –
in welcher Form auch immer, zu nutzen;
§ 4 Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
a. Das gesetzliche Urheberrecht des Werbegrafikdesigners an seinen Arbeiten
ist unverzichtbar. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur
das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck, im vereinbartem Nutzungsumfang
und für die vereinbarte Nutzungsdauer!
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass
die Leistungen von uns nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck
Verwendung finden.
c. Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur
mit ausdrücklicher Zustimmung von uns als Urheber an Dritte entgeltlich
oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber
hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit uns
als Urheber zu halten.
d. Der Auftraggeber (Kunde) ist erst nach ordnungsgemäßer
Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten
Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
e. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im
Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung unsererseits (als
Urheber) - geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer,
sind unzulässig.
f. Die Entwurfsoriginale bleiben unser Eigentum (als Urheber) und
können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine
Archivierung erfolgt nach Absprache – insbesondere über die
Dauer.
g. Werden urheberrechtliche Leistungen von uns über die vereinbarte
Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet
uns hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlten. Dies
gilt auch im Falle der Neuauflage von Druckwerken oder anderer Werbemittel.
Als angemessen gelten mindest 8 % des vom Kunden an die mit der Herstellung,
Verbreitung oder Neuauflage von Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten
Entgelts.
h. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen durch uns, deren
Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht oder
die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten
Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen : zum einen
als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als
Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der
Nutzungsrechte (Copyright)
i. Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneingeschränkte
Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt
worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt
für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
j. Wir sind laut Österreichischem Recht zur Anbringung unseres
Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate
Design auf jedem von uns entworfenem und ausgeführtem Objekt in
angemessener Größe berechtigt.
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
Wir behandeln alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen,
die uns durch unsere Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden
sind, streng vertraulich ! Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen
Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich
gemacht.
§ 6 Rücktrittsrecht
a. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit
trotz termingerechter Übergabe sämtlicher von uns benötigter
Unterlagen – kann der Auftraggeber, mittels eingeschriebenem Brief
eine angemessene Nachfrist setzen. Wenn auch innerhalb dieser Nachfrist
ohne Verschulden des Auftraggebers die vereinbarte Leistung von uns
nicht erbracht wird, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
b. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren
entbinden uns von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung
der vereinbarten Lieferfrist.
c. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung
von uns möglich. Im Falle eines Stornos werden von uns neben den
bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene
Stornogebühr verrechnet.
d. Wir können vom Auftrag zurücktreten, wenn die Ausführung
des Auftrages aus Verschulden des Auftraggebers nicht zustande kommt
bzw. nicht ausgeführt werden kann. z.B. wenn der Auftraggeber trotz
wiederholter Aufforderung der Übergabe notwendiger Unterlagen nicht
nachkommt. In diesem Fall werden von uns neben den bereits erbrachten
Leistungen und aufgelaufenen Kosten auch eine Entschädigung für
das Freihalten der entsprechenden Produktionskapazität berechnet.
§ 7 Erfüllungsort und -zeit
a. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringen wir die Leistungen
am eigenem Geschäftssitz.
b. Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit ist von uns grundsätzlich
einzuhalten. Bei von uns zu verantwortenden Lieferverzug inkl. Nachfrist
sind wir verpflichtet, für den nachweislichen Schaden Ersatz gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
§ 8 Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
a. Wir haben als Gegenleistung zur Erbringung unserer Leistungen Anspruch
auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
b. Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den vom Fachverband
Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien der
Werbegrafik-Designer (unverbindliche Verbands-empfehlung gemäß
§ 32) im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen :
- Konzeption, Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz,
Skizzen, Scribbles, Präsentation von Entwurfsarbeiten usw.)
- Entwurfsarbeit (Layout, Muster, Kalkulation etc.)
- Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
- Nebenleistungen (Fotoservice, Produktionsüberwachung,
Beschaffung auftragsspezifischer Informationen usw.)
- Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normal-
arbeitszeit und außerhalb Österreichs )
- Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten usw.)
- Fremdleistungen
c. Wir sind berechtigt, zur Deckung unseres Aufwandes Vorschüsse
zu verlangen.
d. Die von uns gelegten Rechnungen (oder Teilrechnungen) inklusive
Umsatzsteuer, sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug
und spesenfrei sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
im banküblichem Ausmaß mit 10 % verrechnet. Für Teilrechnungen
gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen
analog.
e. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte
umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit
oder Leistung Rechnung zu legen.
f. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht
vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen
oder Bemängelung zurückzubehalten.
§ 9 Honorarhöhe
a. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet
sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der
Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband
Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen „Honorarrichtlinien
für Werbegrafik-Designer“.
b. Die dort ausgewiesenen Honorarsätze gelten als Mindesttarife
!
§ 10 Haftung und Gewährleistung
a. Wir sind verpflichtet, die uns erteilten Aufträge sorgfältig
und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen unserer Kunden
zu wahren. Wir haften für Schäden nur im Falle, dass uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – und
zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
b. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass uns die
zur Erstellung unserer Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen
zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
c. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften – auch bei von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen
übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung. Er wir eine von
uns vorgeschlagene Werbemaßnahme oder ein von uns vorgeschlagenes
Kennzeichen erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen
und kennzeichenrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn
er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme
oder der Verwendung des Kennzeichens verbundene Risiko selbst zu tragen.
Sollten wir selbst bei einer Schadensersatzklage in Anspruch genommen
werden, hält der Kunde uns schad- und klaglos und übernimmt
sämtliche finanziellen und sonstigen Forderungen – einschließlich
immaterieller Schäden, die uns aus der Inanspruchnahme durch einen
Dritten entstehen.
d. Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten,
nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt
haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden
Ereignis – eingeschränkt auf die von uns abgedeckten Aufgabenbereiche
– gerichtlich geltend gemacht werden.
e. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt
und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und
den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs–
und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber
abgetreten.
f. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von
Mängel, sofern diese von uns zu vertreten sind und uns umgehend
nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate
nach Erbringung der beanstandeten Leistung.
g. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung
etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte
Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber
zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.
§ 11 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
a. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus
ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht !
b. Gerichtsstand ist GRAZ.
II. Ergänzung–Internet-Plattform „Pflegeheimkompass“
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten ergänzend
zu unseren AGB (siehe web-haus.at) und gelten lediglich für Eintragungen
in unsere Internet-Plattform „Pflegeheimkompass“. Sie dienen
dem Zweck, Rechte und Pflichten unsererseits als auch unseres Auftraggebers
festzulegen, um im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse
zu schaffen. Wir sind ein Unternehmen, das sich auf das Werbemedium
„Internet“ spezialisiert hat und sämtliche Arbeiten
wie z.B. Homepagegestaltung, Design, Grafik usw. ausführt. Ganz
nach dem Motto „alles aus einer Hand “ stellen wir auch
den benötigten Webspace (Speicherplatz) zur Verfügung.
1. Internet-Eintragung in den Pflegeheimkompass :
Der Eintrag gilt für 1 Jahr als vereinbart und wird von uns innerhalb
von 24 Stunden durchgeführt. Änderungen wie z.B. Telefonnummernänderung,
Adressenänderung usw. führen wir im Interesse der „Aktualität“
des Pflegeheimkompasses kostenlos durch – setzen jedoch voraus,
dass uns diese Änderungen in schriftlicher Form bekannt gegeben
werden.
2. Kosten und Verrechnung :
Abgesehen vom gewünschten kostenlosen Grundeintrag – sind
sämtliche anderen Eintragungen wie z.B. Einsetzen eines Fotos im
Grundeintrag, Verlinkung zu einer bestehenden Homepage oder die Wartung
von „Freien Heimplätzen“ kostenpflichtig. Die aktuellen
Preise sind im Anmeldeformular integriert und verstehen sich zuzüglich
20 % Mwst. Die Berechnung erfolgt nach Eintragung ins Internet und ist
als ein Ein-Jahresbeitrag sofort ohne Abzüge netto Kasse zahlbar.
3. Kündigung
Der Internet-Eintrag ist spätestens 12 Monate vor Ablauf dieser
Ein-Jahresfrist schriftlich zu kündigen. Sollte keine Kündigung
erfolgen, wird der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängert.
4. Sonstiges
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden
sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen
nicht.
5. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
a. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus
ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht !
b. Gerichtsstand ist GRAZ.
III. Umfang und Geltungsbereich für den Bereich „INTERNETANSCHLÜSSE,
WEBHOSTING und andere Dienstleistungen !
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von web-haus.at
(folgend nur web-haus.at genannt) gelten für sämtliche Telekommunikationsdienstleistungen
die web-haus.at dem Auftraggeber gegenüber erbringt . Diese gelten
auch für alle zukünftigen Geschäfte ! web-haus.at schließt
Verträge bzw. nimmt Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen ab / an. In Ergänzung zu
den allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von web-haus.at
gelten subsidiär die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro-
und Elektronik -Industrie Österreichs und die Softwarebedingungen
der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband
der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils gültigen
Fassung.
1. Rechtsvorschriften
a. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) einzuhalten. Verboten ist jede Nachrichtenübermittlung, welche
die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Sittlichkeit gefährdet
oder welche gegen die Gesetze verstößt - sowie jede grobe
Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer. Bemerkte
Gesetzesverstöße sind an uns zu melden.
b. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns von jedem Schaden freizuhalten,
der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht,
insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111
StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz
oder dem Urheberrechtsgesetz.
c. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des
Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen
Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung
und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften
zu beachten und gegenüber jedermann die alleinige Verantwortung
für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
d. web-haus.at ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden,
erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die gespeicherten
Daten zu schützen. web-haus.at ist jedoch nicht dafür verantwortlich,
wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten
heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden
des Auftraggebers oder Dritter gegenüber uns ist bei bloß
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, sich bei der Nutzung der von uns angebotenen Dienste an die österreichischen
und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung
auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch
möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung
angebotener Dienste zu unterbinden.
e. Die Mitarbeiter von web-haus.at sind aufgrund des Telekommunikationsgesetzes
zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen
der Schweigepflicht des TKG. web-haus.at speichert die Stammdaten der
Auftraggeber und Teilnehmer sowie Zahlungsmodalitäten und führt
Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte
Beträge. Sämtliche Daten werden EDV-unterstützt verarbeitet.
Soweit für die Abrechnung benötigt, werden auch Vermittlungsdaten
gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das
technisch notwendige Mindestmaß (z.B. Zwischenspeicherung als
Sicherheitskopie) hinaus zwischengespeichert. web-haus.at ist berechtigt,
Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination - IP, aber auch
alle anderen anfallenden Logs neben der Auswertung für Verrechnungszwecke
auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten zu speichern
und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer
Mängel verwendet werden. Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige
Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen
Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens
an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domaininformationen
bekannt gemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich damit
ebenso einverstanden, wie mit der Speicherung von Cookies. Dem User
steht es frei, diese Funktionalität zu deaktivieren.
f. Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für
sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und
wird web-haus.at für sämtliche entstehenden Schäden
schad- und klaglos halten. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung
sind insbesondere auch zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und
die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erfasst.
g. web-haus.at kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services
von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen und diese auf Anfrage
auch anderen Auftraggebern und Interessenten zur Verfügung stellen,
sofern eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers
vorliegt.
2. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer für web-haus.at- Produkte, wie Domain,
Datendienste, Einwahl, E-commerce und Webhosting beträgt 12 Monate,
sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert
sich automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht ein Monate
vor Vertragsende schriftlich, per Brief oder per E-Mail gekündigt
wurde.
Eine Änderung der Mindestvertragsdauer kann mit web-haus.at schriftlich
vereinbart werden, jedoch muss der Auftraggeber im Falle einer Kündigung
dies nachweisen.
3. Entgeltentrichtung
Das Entgelt ist je nach gewählter Zahlungsart im Voraus zu entrichten.
Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung
angegebenem Konto gutgeschrieben wurde, kann web-haus.at den Zugang
ins Internet bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung
sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung
für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug
ist web-haus.at berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen
und Kosten sowie die banküblichen Verzugszinsen zusätzlich
zu verrechnen. Weiters ist web-haus.at berechtigt offene Forderungen
auf Kosten des Schuldners einem Inkassobüro zu übergeben.
web-haus.at Preisangaben sind in EURO exkl. Mwst.
4. Haftungsausschluss
Wir betreiben die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Wir übernehmen
jedoch außerhalb der Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1 Z
9 Konsumentenschutzgesetz und § 9 Produkthaftungsgesetz keine Gewähr
dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind,
dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können
oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie
der Ersatz von Sachschäden bei unternehmerischen Schäden nach
Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für
den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten,
die über uns zugänglich sind. Wir behalten uns auch vor, einzelne
öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften,
etwa das Telekommunikationsgesetz, dies erfordert. Wir haften nicht
für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit usw. übermittelter
oder abgefragter Daten und für Daten, die über uns erreichbar
sind. Wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten unserer Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß
leichter Fahrlässigkeit ist dagegen ausgeschlossen. Wir übernehmen
keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber
nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche
Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche
Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen. Eine Wandlung oder
Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.
5. Netzwerk - Benutzung
Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username ermöglicht in Kombination
mit dem von uns vergebenen Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot.
Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber
eindeutig gegenüber web-haus.at. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet,
sein Passwort geheim zu halten. Für Schäden die durch mangelhafte
Geheimhaltung des Passworts durch den Auftraggeber diesem, uns oder
Dritter entstehen, haftet der Auftraggeber ! Bei Vereinbarung eines
Pauschalpreises handelt es sich ausschließlich um Einzelbenutzeraccounts,
wobei pro Zeiteinheit die Nutzung nur einer Person, nämlich des
Auftraggebers zulässig ist und die Nutzung als Mehrbenutzeraccount
ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die widmungsfremde Nutzung von
Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in eine widmungsfremde Nutzung
des von web-haus.at betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets
besteht, berechtigt web-haus.at zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung
und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des
Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von web-haus.at und
den anderen betroffenen Systemen. Weiters sind wir berechtigt, gespeicherte
Mails, News und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen. Wir
behalten uns vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht
besteht, dass von ihrem Anschlussnetz Aktivitäten ausgehen, die
entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für uns oder
andere Rechner sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch
und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und
Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und
jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von uns
mit den üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber
Weiteverrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung
von Internet-Netzwerkdienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten,
jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benützer weltweit
freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung
oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails
vor allem kommerziellen oder pornographischen Inhalts -"Spamming"
und dem Verbot des Missbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde
Nutzung). Ein wiederholter Verstoß berechtigt uns zur Einschränkung
des betroffenen Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei
der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. Wir weisen
die Auftraggeber darauf hin, dass das sinngemäß auch für
die Benutzungsregeln anderer Systeme gilt, auf die via Netzzugang zugegriffen
werden kann. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen
der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch
Maßnahmen gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen
der E-Mail-Erreichbarkeit kommen. Zur Gewährleistung eines einwandfreien
Netzwerkbetriebes hat der Auftraggeber von Missbräuchen seines
Zugangs Abstand zu nehmen. Bei technischen Störungen, die durch
den Auftraggeber verursacht werden, kann die betroffene Zugangsberechtigung
bis zur Behebung gesperrt werden. Für von ihm verursachte Schäden
haftet der Auftraggeber.
7. Gewährleistung
Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software,
wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. erbringt web-haus.at
die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber
beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. web-haus.at
übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten
alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden
können. Aufgrund zusätzlicher Vereinbarungen bei Warenlieferungen
bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten
und alleinigem Eigentum von web-haus.at. Sofern nicht anders vereinbart,
beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. web-haus.at kann
sich von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrags und auf angemessene
Preisminderung dadurch befreien, dass es in angemessener Frist die mangelhafte
Sache gegen eine mängelfreie austauscht; und von der Pflicht zur
Gewährung einer angemessenen Preisminderung auch dadurch, dass
es in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren
Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Gewährleistungspflichtige
Mängel werden nach dem Ermessen von web-haus.at entweder durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Tritt der Auftraggeber vom
Vertrag aus Gründen, die nicht von web-haus.at zu verantworten
sind, zurück, so gilt ein an web-haus.at zu leistender Schadenersatz
in der Höhe des web-haus.at nachweisbar entstandenen Aufwandes,
zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Wir haften
nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den
Inhalt von Daten, die durch Dienste von uns zugänglich sind. Wir
haften dem Auftraggeber gegenüber nicht für Handlungen anderer
Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernehmen keinerlei
Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte
dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall
zufügen. Bei Firewalls / VPN, die von web-haus.at aufgestellt
und/oder überprüft werden, geht web-haus.at prinzipiell mit
größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands
der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass
eine absolute Sicherheit von Firewall -Systemen nicht gewährleistet
werden kann. web-haus.at haftet auch hier nur für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht
bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Software
Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software
von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges
dieser Software. Für Software, die als "Public Domain"
oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer
geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom
Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen
sind zu beachten. Bei individuell von web-haus.at erstellter Software
ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst
den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und
eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran
verbleiben bei web-haus.at. web-haus.at übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers
genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt
gemacht wurde, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit
anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet.
Ein Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit wird einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel
in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software
an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall
ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von web-haus.at durch
Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von web-haus.at.
9. Rücktritt
web-haus.at ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a.) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter
Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur
teilweise in Verzug ist;
b.) der Auftraggeber gegen eine sonstige
wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;
c.) über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-,
Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung
eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen
wird;
d.) der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben
macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis web-haus.at
vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
e.) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die
Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen
Nachfrist weiter verzögert wird;
f.) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von web-haus.at weder
Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der
Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
g.) wenn der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch
genommenen Speicherplatz bzw. pauschal errechneten Netzzugängen
überproportionalen Datentransfer aufweist;
h.) wenn der Nutzer wiederholt gegen die "Netiquette"
und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt,
wie auch durch ungebetenes Werben und spamming (aggressives direct-mailing),
die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer.
i.) der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm
vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist
oder der j.) Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt.
Im Falle einer nicht von web-haus.at verschuldeten, im Einflussbereich
des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages
aus welchem Grund auch immer, steht web-haus.at mit Fälligkeit
vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden
des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe
des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich
vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle
der Vorauszahlung ist web-haus.at daher berechtigt, bereits erhaltene
Dienstleistungsentgelte zu behalten.
10. Besondere Bestimmungen für Domains
web-haus.at vermittelt und reserviert die beantragte Domain, sofern
die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird
für .at, co. at und .or. at-Adressen von der Registrierungsstelle
nic. at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen
Registrierungsstelle. Wir fungieren auf die Dauer dieses Vertrages als
Rechnungsstelle; das Vertragsverhältnis für die Errichtung
und Führung der Domain besteht zwischen dem Auftraggeber und uns
direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle
zufließt, ist in den Beträgen, die wir dem Auftraggeber verrechnen
bereits enthalten. Wir verrechnen für die Durchführung der
Anmeldung, die Einträge auf den Name-Servern und sonstige Dienstleistungen
im Zusammenhang mit Domains usw. Gebühren laut Preisliste. Der
Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag mit uns nicht zur
Gänze automatisch endet, wenn einer der anderen Verträge mit
uns aufgelöst wird, sondern dass der Auftraggeber diesen vielmehr
extra bei uns kündigen muss. Wir sind nicht zur Prüfung der
Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher
Hinsicht, verpflichtet – sondern ist im alleinigem Verantwortungsbereich
des Auftraggebers ! Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in
seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird web-haus.at diesbezüglich
vollkommen schad- und klaglos halten.
11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen
und der Entgelte
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und der Entgelte
werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen
gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail)
widerspricht.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von web-haus.at sind im
Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen
vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch,
soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen
wurde sowie für von web-haus.at erbrachte Vorbereitungshandlungen.
12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
a. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende
Ansprüche gilt nur österreichisches Recht !
b.Gerichtsstand ist GRAZ.

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